Das Volksbegehren

Das Volksbegehren

Unsere Forderungen

Einführung von 5 Parteistimmen

Die Wählerinnen und Wähler erhalten fünf Parteistimmen, die sie einer Partei geben können oder die sie auf verschiedene Parteien verteilen können (Panaschieren). Mit der Vergabe von insgesamt fünf Stimmen bekommen sie die Möglichkeit, Koalitionspräferenzen zu äußern und dabei eine Gewichtung vorzunehmen.

 

Einführung einer Ersatzstimme

Für den Fall, dass die eigentlich bevorzugte Partei an der 5% bzw. 3%-Hürde scheitert, kann die Wählerin bzw. der Wähler angeben, welcher Partei seine bzw. ihre Stimme stattdessen zugute kommen soll. Auch bei einer gesenkten Hürde auf 3% wird weiterhin ein gewisser Anteil der Stimmen keine Berücksichtigung finden, sondern auf die Parteien verteilt, die die 3%-Hürde überschritten haben. Durch eine Ersatzstimme finden somit nahezu alle Stimmen Berücksichtigung.

 

Einführung veränderbarer Parteilisten

Bisher legen die Parteien eine nicht änderbare Kandidatenreihenfolge auf der Liste fest. Das soll sich ändern, indem veränderbare Listen eingeführt werden.

Der Wähler bzw. die Wählerin bekommt mit dem Präferenzwahlsystem die Möglichkeit, Einfluss auf die Kandidatenreihenfolge zu nehmen. Es soll unter anderem bewirken, die ausschließliche Loyalität der Listenkandidatinnen und -kandidaten zu ihrer Partei zu durchbrechen und den Dialog zwischen Wählerinnen bzw. Wählern und Gewählten zu fördern.

Die Wählerinnen und Wähler vergeben Präferenzen, indem sie die Kandidatinnen und Kandidaten der einzelnen Listen, an welche sie ihre 5 Parteistimmen und ihre Ersatzstimme vergeben haben, separat durchnummerieren. Sie dürfen dabei so viele Präferenzen verteilen wie sie möchten. Dieses Verfahren wird seit langem in Irland, Nordirland, Malta und Australien angewendet. Ein entscheidender Vorteil dieses Systems ist, dass kaum Stimmen verloren gehen. Hat ein Kandidat bzw. eine Kandidatin genügend Stimmen erhalten, um ein Mandat zu bekommen, werden die überschüssigen Stimmen an die nachfolgende Präferenz vergeben. Ebenso werden die Stimmen von den Kandidatinnen und Kandidaten verteilt, die keine Aussicht auf ein Mandat besitzen.

Wählerinnen und Wähler, die keine Prioritäten hinsichtlich der Kandidierenden haben, können wie bisher ihre Partei(en) ankreuzen (Listenstimme). In diesem Fall erkennen sie die vorgegebene Liste der Partei(en) an.

 

Einführung obligatorischer Landeslisten

Bisher können Parteien entweder mit Bezirkslisten oder mit einer Landesliste zur Wahl antreten. Durch Bezirkslisten hätten die Wählerinnen und Wähler allerdings auch bei veränderbaren Listen wiederum nur eine geringe Kandidatenauswahl. Wir wollen, dass die Parteien in Zukunft nur noch mit Landeslisten antreten.

 

Einführung von Mehrmandatswahlkreisen

Nach geltendem Wahlrecht bekommt die stärkste Kandidatin bzw. der stärkste Kandidat das Direktmandat, während alle anderen leer ausgehen. Dies führt dazu, dass zur Zeit Wahlkreisabgeordnete nur zwischen 28 % und 44 % der Wählerinnen und Wähler vertreten. Kandidierende der meist größeren Parteien haben ihre Sitze sicher und kleine Parteien bzw. Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber bleiben chancenlos. Um dem entgegen zu steuern, plädiert Mehr Demokratie für die Einführung von Mehrmandatswahlkreisen. Die Anzahl der Mandate sollte pro Wahlkreis je nach Anzahl der Wahlberechtigten zwischen 3 und 7 liegen.

 

Kosten des Volksbegehrens

Laut neuem Volksabstimmungsgesetz sind die Kosten, die sich aus dem Volksbegehren ergeben vom Senat zu berechnen und auf der Unterschriftenliste abzubilden. Wir haben dieser eine eigene Kostenschätzung entgegen gestellt.

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Hintergrundbroschüre zum Berliner Wahlrecht

PDF - 8 Seiten - 219 KB

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