November 08: Einspruch

Am 21. November reichten wir Einspruch gegen alle drei unzulässigen Teile des Volksbegehrens ein. Betroffen sind die Mehrmandatswahlkreise, die Ersatzstimme und die Regelungen zur Wahlkampfkostenerstattung. Als Prozessbevollmächtigten konnten wir den ehemaligen Präsidenten der Humboldt-Universität Hans Meyer gewinnen, der auch schon die Beschwerde zum negativen Stimmgewicht vor dem Bundesverfassungsgericht gewann.

Am 27. November reichten wir unsere Forderungen der Volksintiative als Petition ein. Insgesamt 10.000 Unterschreiber hatten bis dahin unsere Forderungen unterstützt. Die Petition wird nun an die Fraktionen weitergeleitet.

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Oktober 08: Nach der Kampagne ist vor der Kampagne...

Sicher ist, dass es für die zulässigen Teile des Volksbegehrens - Fünf Parteistimmen und Veränderbare Listen - wie geplant weitergeht. Das Abgeordnetenhaus hat vier Monate Zeit, sich mit unseren Vorschlägen zu befassen. Im Oktober nahmen wir Gespräche mit den einzelnen Fraktionen im Abgeordnetenhaus auf.

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Der Landeswahlleiter bei der Überreichung der Unterschriften.

September 08: Warten auf die Innenbehörde...

Innenbehörde und Bezirke brauchten dann doch noch fast einen Monat, um uns am 10. September die Anzahl gültiger Unterschriften mitzuteilen, nämlich 20.604. Am 23. September verkündete die Innenbehörde auf einer Pressekonferenz die Teilzulässigkeit unseres Volksbegehrens. Während sie eine ausschließlich juristische Prüfung vornimmt, vermischten sich in Körtings Stellungnahme jedoch politische und juristische Argumente. Nach ihrer Auffassung verstießen die Ersatzstimme und die Mehrmandatswahlkreise gegen die Berliner Landesverfassung, mit folgenden Begründungen:

Die Unzulässigkeit der Ersatzstimme wurde in erster Linie mit dem Verstoß gegen den Wahlrechtsgrundsatz der Unmittelbarkeit begründet. Da die Anwendung der Ersatzstimme eine bedingte Wahl zur Folge hat - ob meine mit der Ersatzstimme bedachte Partei ein Mandat erhält, hängt von der Bedingung ab, ob meine mit den fünf Parteistimmen gewählte Partei unter der 5%-Hürde bleibt -, sah die Innenbehörde hier den Grundsatz der Unmittelbarkeit verletzt. Der Wähler wüsste im Augenblick der Wahl nicht, wie seine Stimme zur Geltung kommen würde.

Widersprüchlich an dieser Argumentation ist, dass bei einer Wahl die Wirkung der eigenen Stimme(n) immer vom Verhalten der anderen abhängig ist. Wählen nicht ausreichend Personen die von mir gewählte Partei, so bekommt diese Partei kein einziges Mandat. Meine Stimme und die der anderen verteilen sich auf die Parteien, welche die Hürde übersprungen haben, entsprechend ihrem Stimmenanteil. Das bedeutet, auch hier ist die Wirkung meiner Stimme an Bedingungen geknüpft und meine Stimme wird übertragen, jedoch habe ich im Gegensatz zum Wählen mit Ersatzstimme keinerlei Einfluss darauf, was damit passiert. Außerdem ist die Argumentation mit dem Grundsatz der Unmittelbarkeit ohnehin zweifelhaft. Denn dieser Grundsatz bezieht sich eher darauf, dass die Stimme des Wählers direkt abgegeben wird, ohne dass wie beispielsweise in den USA weitere Personen zwischengeschaltet sind, die dann im Auftrag der Wählen wählen.

Bei der Ablehnung der Mehrmandatswahlkreise wurde etwas schlüssiger argumentiert. Diese würden nämlich gegen die in der Landesverfassung verankerte Grundmandatsklausel verstoßen, welche besagt, dass eine Partei, welche unter der 5%-Hürde bleibt, auch dann Mandate entsprechend ihrem Stimmenanteil zugeteilt bekommt, wenn mindestens ein Wahlkreismandat erlangt wurde. Diese Regelung würde allerdings von Einer-Wahlkreisen ausgehen, da eine Partei, die lokal stark verankert ist, auch im Parlament vertreten sein müsste. Bei Mehrmandatswahlkreisen würde diese lokale Verankerung unter Umständen nicht mehr gegeben sein, da ein Kandidat in einem 7er-Wahlkreis viel leichter ein Mandat bekommen könnte. Hierzu lässt sich sagen, dass ein Kandidat theoretisch nur 12,5% der Stimmen braucht, um eine Direktmandat zu bekommen. Allerdings muss dieser natürlich in einem wesentlich größeren Gebiet auf Stimmenfang gehen, da ein 7er-Wahlkreis die siebenfache Anzahl von Wahlberechtigten umschließt. Es ist unwahrscheinlich, dass dies einem Kandidaten gelingt, dessen Partei nicht die Hürde überspringt.

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Unser 10.000er Unterschreiber auf dem Alexanderplatz.

Juli, August 08: Der unendliche Endspurt

Anfang Juni waren wir zwar bereits bei 5.000 Unterschriften - aber schon über der Hälfte der Zeit. Unser ohnehin enger Zeitplan geriet damit unter großen Druck, und wir entschlossen uns, die parallel betriebene Volksinitiative zurückzustellen und uns ganz aufs Volksbegehren zu konzentrieren. Ende Juni konnten wir dem 10.000 Unterzeichner gratulieren. Des weiteren luden wir Aktionsurlauber ein, uns in der ersten Juli-Hälfte für ein paar Tage zu unterstützen. Etwa 14 Aktivisten folgten unserem Hilferuf - auch an dieser Stelle nochmal herzlichen Dank für die tatkräftige Unterstützung.

Am 18. Juli lagen dann rund 16.000 Unterschriften vor - also verlängerten wir die Sammlung bis zum 3. August. Wieder hieß es, alle Kräfte für einen erneuten Endspurt zu bündeln. So schafften wir es auf 21.000 Unterschriften, was aber angesichts der üblicherweise zu erwartendem ungültigen Unterschriften immer noch nicht reichte. Nach einer letzten Verlängerung um zehn Tage hatten wir es schließlich geschafft. Am 14. August überreichten wir der Innenbehörde 24.021 Unterschriften.

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Unser Praktikant Julian auf dem Lausitzer Bio-Markt.

Mai 08: Parks, Bioläden und Bibliotheken

Wir konzentrierten uns hauptsächlich auf die "innovationsfreudigen" Stadtteile Prenzlauer Berg, Friedrichshain und Kreuzberg. In den ersten Wochen standen wir in kleinen Teams, teils mit Infoständen, überwiegend vor Einkaufszentren und an S-Bahnhöfen, was aber oftmals eher zäh lief. Mit dem Einzug des wärmeren Wetters ab Mai gingen wir zunehmend in öffentliche Parks - mit weit besseren Ergebnissen. Zu dieser Zeit fingen wir auch an, vor diversen Bioläden zu sammeln, wo wir ebenfalls auf ein recht aufgeschlossenen Publikum trafen; ähnlich war es bei den größeren Bibliotheken Berlins.

Außer an diesen regelmäßigen Sammelorten waren wir bei größeren politische Veranstaltungen, etwa dem Kreuzberger MyFest, dem Umweltfestival, beim Nelson-Mandela-Festival und der Rede von Barack Obama mit vielen Leuten präsent. Als am 13. Juli im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg ein Bürgerentscheid stattfand, sammelten wir auch vor Wahllokalen und sprachen die herauskommenden Wähler an, was sehr effektiv war.

 

Ersatzstimme ist der Renner

Die im Vorfeld von vielen geäußerte Befürchtung, unsere Wahlrechtsvorschläge seien zu umfangreich und komplex, mithin dem normalen Bürger kaum vermittelbar, bestätigten sich während der Sammlung nicht. Natürlich war eine gewisse Verkürzung bei der Ansprache potentieller Unterschreiber kaum zu vermeiden.

Mit dem Hinweis, "wir wollen, dass die Wähler mehr Einfluss darauf bekommen, welche Leute ins Parlament kommen" stellte ich in der Regel zunächst veränderbare Listen und Mehrmandatswahlkreise, in den Vordergrund. Vor allem auch die Erwähnung der Ersatzstimme stieß auf sehr positive Resonanz - viele Wähler waren geradezu begeistert von der Idee. Auch so mancher erklärte Nichtwähler ließ sich dadurch zum Unterschreiben motivieren. Dass die Veränderung der Parteilisten nicht mit der Vergabe von Kreuzchen, sondern per Durchnummerieren der Kandidaten erfolgt, war intuitiv verständlich.

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Die Vertrauenspersonen auf der Pressekonferenz zum Kampagnenstart.

April 08: Startschuss

Der Start unserer Kampagne schien unter keinem guten Stern zu stehen. Da wir eine Koppelung des Volksentscheids mit der Bundestagswahl 2009 erreichen wollen, konnten wir den gesetzlichen Zeitraum von 6 Monaten nicht voll ausschöpfen. Die obligatorische amtliche Kostenschätzung auf den Unterschriftenbögen wurde uns von der Innenbehörde erst Ende März übersandt, so dass sich der Start der Kampagne um mehrere Wochen auf den 3. April verzögerte. Das gute Märzwetter hielt sich leider nicht, und der April bescherte uns fast drei Wochen Dauerregen. All dieser Widrigkeiten zum Trotz begannen wir die Kampagne frohen Mutes und voller Energie.

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