Das aktuelle Volksabstimmungsgesetz schreibt die Angabe der Kosten auf der Unterschriftenliste vor, die sich aus der Umsetzung des Volksbegehren ergeben. Damit können sich Bürgerinnen und Bürger auch über die zu erwartenden Kosten informieren. Die Innenbehörde hat eine Kostenschätzung ermittelt und dabei im Wesentlichen die Kosten der Bürgerschafts- und Bezirkswahlen in Hamburg hochgerechnet. Wir haben eine etwas detailliertere Kostenschätzung angestellt und kommen dementsprechend zu einem anderen Ergebnis. Denn Hamburg lässt sich nicht ohne Weiteres auf Berlin übertragen. Darüber hinaus hat eine vernünftige Ausgestaltung der Demokratie ihren Preis. Den Kosten stehen mehr Mitbestimmungs- und Einflussmöglichkeiten gegenüber. Im Folgenden findet sich eine genaue Gegenüberstellung der beiden Kostenschätzungen.
Posten | Senat | Mehr Demokratie |
Regelmäßige Kosten | ||
höhere Druckkosten für Stimmzettel | 1.500.000 Euro | |
höhere Portokosten für Briefwahl | 800.000 Euro | |
Computer zur Auszählung der Stimmen* | 2.000.000 Euro | |
sonstige Logistik (Lagerkosten der Stimmzettel etc.) | 100.000 Euro | |
Sachkosten gesamt | 8.400.000 Euro | 4.405.000 Euro |
Erfrischungsgeld für Wahlhelfer** | 9.200.000 - 11.600.000 Euro | 1.500.000 Euro |
Summe regelmäßige Kosten | 17.600.000 - 20.000.000 Euro | 5.900.000 Euro |
Regelmäßige Einsparungen | ||
Wegfall der bisherigen Überhang- und Ausgleichsmandate | 4.000.000 - 8.000.000 Euro | 4.000.000 - 8.000.000 Euro |
Saldo | 11.6000.000 - 16.000.000 Euro | 1.9000.000 - 2.100.000 Euro |
Einmalige Kosten | ||
zusätzliche Wahlkabinen | 225.000 Euro | |
größere Wahlurnen | 350.000 Euro | |
Druck- und Verschickung von Musterstimmzetteln | 2.600.000 Euro | |
Summe einmalige Kosten | 3.175.000 Euro |
* Die Wahl selbst erfolgt weiterhin mit normalen Stimmzetteln, die von Hand ausgefüllt werden. Die Stimmen werden darauf in eine Software übertragen, welche die Übertragung der Stimmen berechnet. Mit den Stimmzetteln können parallel Kontrollstichproben durchgeführt werden.
** Die hohe Differenz kommt hier zustande, da der Senat sich an dem Hamburger Erfrischungsgeld und vier Auszählungstagen wie in Hamburg orientiert hat. Es wurden einmal 75 Euro und einmal 100 Euro pro Tag und Person berechnet.
Unsere Schätzung geht von einem geringeren Erfrischungsgeld von 50 Euro aus. Vorgesehen ist eine Auszählung der Stimmen in zwei Schichten.
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