Welche Kosten verursachen unsere Vorschläge?

Das aktuelle Volksabstimmungsgesetz schreibt die Angabe der Kosten auf der Unterschriftenliste vor, die sich aus der Umsetzung des Volksbegehren ergeben. Damit können sich Bürgerinnen und Bürger auch über die zu erwartenden Kosten informieren. Die Innenbehörde hat eine Kostenschätzung ermittelt und dabei im Wesentlichen die Kosten der Bürgerschafts- und Bezirkswahlen in Hamburg hochgerechnet. Wir haben eine etwas detailliertere Kostenschätzung angestellt und kommen dementsprechend zu einem anderen Ergebnis. Denn Hamburg lässt sich nicht ohne Weiteres auf Berlin übertragen. Darüber hinaus hat eine vernünftige Ausgestaltung der Demokratie ihren Preis. Den Kosten stehen mehr Mitbestimmungs- und Einflussmöglichkeiten gegenüber. Im Folgenden findet sich eine genaue Gegenüberstellung der beiden Kostenschätzungen.

 

Kostenschätzung zum Volksbegehren

Posten Senat Mehr Demokratie
Regelmäßige Kosten    
höhere Druckkosten für Stimmzettel   1.500.000 Euro
höhere Portokosten für Briefwahl   800.000 Euro
Computer zur Auszählung der Stimmen*   2.000.000 Euro
sonstige Logistik (Lagerkosten der Stimmzettel etc.)   100.000 Euro
Sachkosten gesamt 8.400.000 Euro 4.405.000 Euro
Erfrischungsgeld für Wahlhelfer** 9.200.000 - 11.600.000 Euro 1.500.000 Euro
Summe regelmäßige Kosten 17.600.000 - 20.000.000 Euro 5.900.000 Euro
     
Regelmäßige Einsparungen    
Wegfall der bisherigen Überhang- und Ausgleichsmandate 4.000.000 - 8.000.000 Euro 4.000.000 - 8.000.000 Euro
     
Saldo 11.6000.000 - 16.000.000 Euro 1.9000.000 - 2.100.000 Euro
     
Einmalige Kosten    
zusätzliche Wahlkabinen   225.000 Euro
größere Wahlurnen   350.000 Euro
Druck- und Verschickung von Musterstimmzetteln   2.600.000 Euro
Summe einmalige Kosten   3.175.000 Euro

 

* Die Wahl selbst erfolgt weiterhin mit normalen Stimmzetteln, die von Hand ausgefüllt werden. Die Stimmen werden darauf in eine Software übertragen, welche die Übertragung der Stimmen berechnet. Mit den Stimmzetteln können parallel Kontrollstichproben durchgeführt werden.

 

** Die hohe Differenz kommt hier zustande, da der Senat sich an dem Hamburger Erfrischungsgeld und vier Auszählungstagen wie in Hamburg orientiert hat. Es wurden einmal 75 Euro und einmal 100 Euro pro Tag und Person berechnet.

Unsere Schätzung geht von einem geringeren Erfrischungsgeld von 50 Euro aus. Vorgesehen ist eine Auszählung der Stimmen in zwei Schichten.

 

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